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Marvin Mikkelson

Auch Sie haben die Balearen-Insel bereits fest im Blick, wenn es um die schönste Zeit des Jahres geh



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Donnerstag, 01. November 2018

Wird ein Flucht- und Rettungsplan für Ihr Gebäude benötigt?

Von marvinmikkelson, 05:44
Ein Flucht und Rettungsplan ist in vielen Gebäuden verpflichtend. Unter anderem brauchen Sie einen solchen Rettungswegplan, wenn Sie sich in einem öffentlich zugänglichen Gebäude befinden. Auch der Arbeitsplatz sollte mit den aktuellen Plänen ausgerüstet sein: Hier hängt der Plan zumeist an einer gut zugänglichen und sichtbaren Stelle, beispielsweise im Treppenhaus oder vorne in der Eingangshalle.

Im Zuge des Brandschutzes sind sämtliche wichtigen Fluchtwege darauf zu sehen. Der Plan bezieht sich auf den Grundriss des jeweiligen Geschosses und zeigt die entsprechenden Wege und Notausgänge an. Auch die Standorte der Notfallausrüstung und der Einrichtungen für die Brandbekämpfung sind darauf eingezeichnet. Sammelstellen und der genaue Standpunkt des Betrachters helfen dabei, sich zurechtzufinden.

Sehr nützlich, um eine überstürzte Flucht zu vermeiden: Brandschutzpläne enthalten auch wichtige Verhaltensregeln, wenn ein Brandfall eintritt. Außerdem ist eine Legende zu den genutzten Zeichen im Plan vorhanden.

Die Aufgabe vom Fluchtwegeplan

Mithilfe des Plans sollen die Personen im Gebäude so schnell und sicher wie möglich nach draußen gelangen. Gleichzeitig enthält der Plan alle Hinweise zu den vorhandenen Hilfseinrichtungen. Damit die Flucht und Rettungspläne den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, müssen sie sich genau an den geltenden Normen orientieren. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle der Pläne unter Berücksichtigung von baulichen Veränderungen. Für die Aktualität der Brandschutzpläne ist dabei immer der Gebäudebetreiber zuständig.

Unter welchen Bedingungen muss ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein?

Es gibt nicht immer eine eindeutige Definition, wann der Rettungsplan verpflichtend ist. Das hängt mit der genauen Festsetzung für die jeweiligen baulichen Anlagen zusammen. Im Zweifelsfall muss eine Gefährdungsbeurteilung für das Gebäude durchgeführt werden.

Dabei spielen unter anderem die folgenden Aspekte eine Rolle:

• unübersichtliche und eventuell verwinkelte Fluchtwege,

• Wege durch unbekannte Bereiche,

• Zonen, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten,

• Bereiche mit höherer Gefährdung.

Wenn bereits eine Behörde festgelegt hat, dass Flucht und Rettungspläne verpflichtend sind, kann auf die Gefährdungsermittlung verzichtet werden. Die behördliche Festlegung bezieht sich dabei auf die Auflage einer Brandschau, von Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten.

In einem betrieblichen Gebäude führt die Entscheidung für einen Rettungsplan zu weiteren Fragen. Zunächst muss ermittelt werden, wer sich darum kümmert. Meistens wenden sich die Verantwortlichen an eine Firma, die sich auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Die Experten kennen sich mit dem Thema aus und generieren einen Rettungswegplan, der alle Anforderungen erfüllt. Um die Kosten für einen solchen Plan im kleinen Rahmen zu halten, kann man einen solchen Fluchtplan aber auch selbst fertigstellen. Zudem muss man sich in diesem Fall genau über die Vorschriften informieren, damit der Fluchtwegeplan korrekt ist.

Weitere Informationen zu Brandschutzplänen und Schulungen

Der Fluchtplan wird dort angebracht, wo er gut zu sehen ist. Die Regelung [schreibt vor, dass er sich auf einer Höhe von ca. 1,60 m befinden sollte. Dabei misst man von dem Boden darunter zum Mittelpunkt des Plans. Der ideale Platz für den Rettungsplan ist an einem Ort, an dem viele Menschen vorbeigehen, sodass er nicht übersehen wird. Er befindet sich zum Beispiel an der Innenseite von Hoteltüren, im Eingangsbereich eines Gebäudes, in Fluren oder gegenüber vom Aufzug.

In einem Dienstgebäude sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten mindestens einmal pro Jahr über die Flucht und Rettungspläne informiert werden. Neben diesem grundsätzlichen Hinweis sollten gelegentlich Räumungsübungen durchgeführt werden. Hier ist es sinnvoll, sich mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Zudem sollte eine regelmäßige Prüfung im Zyklus von maximal zwei Jahren sichergestellt sein, um die Vorschriften zu befolgen.

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